Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Als Patientin, als Patient haben Sie die Möglichkeit, die erbrachten Leistungen mit der Krankenkasse zu verrechnen und einen Teilbetrag zurück zu bekommen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, welche auch ambulante Leistungen abdeckt, können Sie die Honorarnote zusätzlich bei dieser geltend machen.
Als Wahlarzt habe ich die Möglichkeit, mir die Zeit für Sie zu nehmen, die Sie brauchen. In einem ausführlichen Gespräch bemühe ich mich auf all Ihre Fragen einzugehen und Ihnen Ihre Befunde verständlich zu erklären, sodass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, was die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung darstellt. Gemeinsam erörtern wir die für Sie passende Therapie und gegebenenfalls auch mögliche Alternativen.